Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung trat 2017 in Kraft und hatte zum Ziel, die Abfallströme aus gewerblichen Tätigkeiten verstärkt in eine stoffliche Verwertung, also das Recycling zu lenken. Die Umsetzung der für alle Gewerbetreibende geltenden Neuerungen geht eher schleppend voran und die Praxis deckt eine Reihe von Schwächen der Verordnung auf. In Summe sorgt die neue Gesetzeslage eher für Verwirrung als für eine Stärkung des Recyclings.

Nichts desto trotz nehmen die behördlichen Kontrollen zu, wobei erste Erfahrungen auf eine kooperative und kommunikative Grundhaltung der Kontrollinstanzen schließen lassen. Wer sich mit den Inhalten der Verordnung auseinandersetzt und versucht diese nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen, hat in naher Zukunft wahrscheinlich nicht mit den oft angedrohten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen.

Ziel des Vortrags ist es, die Grundzüge der Verordnung zu verstehen und die Chancen zu erkennen, die sich hieraus ergeben.

Zum Referenten: Dr. Christoph Stöckle: Jahrgang 1982, hat Biologie und Umweltwissenschaften studiert und sich auf Abfall als Ressource spezialisiert.
Neben den theoretischen und rechtlichen Aspekten darf die Umsetzbarkeit nie aus den Augen verloren werden. Praxisorientierte Lösungen sind sein persönlicher Anspruch und auch seine Stärke. 

Zielgruppe: Alle Interessierten

Teilnahme kostenfrei!

Bitte Anmeldung an: anmeldung@tcw-donau-ries.de oder telefonisch 09081 8055-100.

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