Erstellen und implementieren eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) im Unternehmen.
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet die Firmen zur Erstellung einer Datenschutzdokumentation
Wie dies genau zu bewerkstelligen ist und wie dabei vorgegangen wird, soll in diesem Workshop vermittelt werden.
Der Kern der Dokumentation stellt das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dar.
Erst wenn dieses erstellt wurde, können die einzelnen Verfahren nach Datenschutzkonformität
beurteilt und ggf. technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.

Daher möchte wir uns in diesem Workshop auf das Verfahrensverzeichnis und die zu treffenden Maßnahmen konzentrieren. Bis zur
fertigen Datenschutzdokumentation ist es zwar noch ein weiter Weg, jedoch erarbeiten wir uns die Basis für alle weiteren Schritte.
Ein Datenschutzmanagement-System stellt einen laufenden Prozess dar. Die Aufsichtsbehörde möchte von den Firmen, wie auch
von den Datenschutzbeauftragten, Kontinuität sehen. Einfach ausgedrückt, kann man damit nie fertig werden. Ist die Dokumentation
erste einmal erstellt, so sollte sie auch gepflegt und aktualisiert werden.

HINWEIS: Der Workshop stellt keine Rechtsberatung dar.

Inhalte:

  • Verantwortlichkeiten
  • Verfahrensverzeichnis erstellen
    -> Schwerpunkt
  • Schwellenwertanalyse
  • Technische und organisatorische
  • Maßnahmen für die Datensicherheit
    -> Schwerpunkt
  • Informationspflichten bei der Erhebung von Daten beim Betroffenen
  • Auftragsverarbeitungs-Verträge
  • Informationssicherheit
  • Betroffenenrechte

 

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