Skip to content

TOP Referenten

Ausgezeichnete Qualität & Service

Umfangreiches Lernmaterial und Unterlagen zum Nacharbeiten

Optimales Lernumfeld

Durchführungsgarantie ab 4 Personen

Flexibilität - bis 10 Tage vorab kostenlos stornierbar

Netzwerkmöglichkeiten

Über 15 verschiedene Themengebiete

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Service von A bis Z

Online & vor Ort Veranstaltungen

Kooperationspartner der Technischen Hochschule Augsburg

TOP Referenten

Ausgezeichnete Qualität & Service

Umfangreiches Lernmaterial und Unterlagen zum Nacharbeiten

Service von A bis Z

Optimales Lernumfeld

Durchführungsgarantie ab 4 Personen

Flexibilität - bis 10 Tage vorab kostenlos stornierbar

Online & vor Ort Veranstaltungen

Netzwerkmöglichkeiten

Über 15 verschiedene Themengebiete

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Kooperationspartner der Technischen Hochschule Augsburg

Zurück zur Übersicht...
Durchführungsgarantie colordisplaytonone colordisplaytonone colordisplaytonone colordisplaytonone
21. April 2026    
9:00 - 17:00
Online
Online
Referent: Thomas Leibrecht
449,00 €
Anmelden
9/10
9/10 Plätze verfügbar

Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht



Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen für 2026 | Betrachtung aus lohnsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht

 

Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung am 25.11.2020 veröffentlichtAlle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen. Die immense Fülle der Neuregelungen hat in der Praxis zu vielen Problemen und Diskussionen geführt. Besonders die neuen Verrechnungs- und Besteuerungsregelungen rund um die Frühstücks- und die Mahlzeitengewährung anlässlich von Dienstreisen und die geänderte Systematik der Auslandsabrechnung bereiten in der Umsetzung SchwierigkeitenAktuelle BFH-Urteile zur Thematik präzisieren, entfalten aber auch zusätzliches
Auslegungspotenzial. Da beim vom Steuerrecht abweichender betrieblicher Regelung oft nicht konform abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten zu prüfen, ob diese steuerfrei oder doch (teilweise) steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Abrechnungsfehler führen für den ArbG i.d.R. zu Steuernachzahlungen / Nachverbeitragung in der Sozialversicherung!

Zielgruppe: Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Seminarziele: Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Steueränderungsgesetz 2025, Lohnsteuerrichtlinien 2023, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2025/2026). Die TeilnehmerInnen lernen anhand von Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um bestehende und neue Regelungen auch umsatzsteuerlich ohne Nachteile für das Unternehmen umzusetzen.

Inhalte:

Steueränderungsgesetz 2025 – LStR 2023 – BFH-Urteile – Aktuelle BMF-Schreiben

  • (65-seitiges!!!) BMF-Schreiben vom 25.11.2020
    Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den „Nachbesserungen“ von 2015 bis heute.
  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) inklusive zentraler Merkmale wie:
    – „Erste Tätigkeitsstätte“ mit gesetzlichen Definitionen und aktueller Rechtsprechung;
    – Belegabrechnung anstelle Verpflegungspauschale?;
    – Aufzeichnungspflichten;
    – Formvorschriften; etc.
  • Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Reisekosten
  • Verpflegungsmehraufwand (Systematik im Inland und Ausland, 3-Monatsfrist, 4 Wochen Unterbrechung, etc.)
  • Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
  • Neue Auslandspauschalen 2026
  • Aktuelles zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen ab 1.1.2026
  • Fahrtkosten (Neue Entfernungspauschale oder Kilometergeld?, Deutschlandticket, Bahncard)
  • LKW-Fahrer-Pauschale
  • Übernachtungskosten pauschal oder belegt (Formvorschriften und Rechtsprechung inkl. Frühstücksabzug – neues Problem mit den Hotelrechnungen)
  • Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust, Übergepäck, etc.)
  • Geschäftsfreundebewirtung (Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen (BMF-Schreiben vom 19.11.2025)
  • Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (Neuregelung ab 1.1.2026)
  • Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke sowie Jubiläen / Geburtstage etc.
  • Neue Sachbezugswerte ab 1.1.2026
  • Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit:
    – Kürzung der VMA mit 20%/40%,
    – doppelte Mahlzeiten,
    – wann Anwendung des Sachbezugswertes ?,
    – 60 EUR-Grenze für übliche Mahlzeiten.
  • Telefon- und Internetnutzung (inkl. Überlassung von Notebooks, Tablets, iPads etc.)
  • Doppelte Haushaltsführung (Neuregelungen durch Steueränderungsgestz ab 1.1.2026)
  • Firmenwagen (Neuer Listenpreis beim E-Auto, Neues BMF-Schreiben zum Strom)
  • E-Bike und Dienstreisen
  • Elektronische Bescheinigungspflicht der Reisekosten (Zeile 20 + Buchstabe „M“)
  • Umzugskosten (belegt und pauschal)
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
  • Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Aufteilung der Reisekosten)
  • etc.

Ansprechpartner vor Ort

Zugang zu kostenfreiem WLAN

Kostenfreie Parkplätze vor Ort

Kalte und warme Getränke (Kaffee, Tee, Wasser, Säfte)

Snacks während der Pausen

Warmes Mittagessen

Networking-Möglichkeiten mit anderen Teilnehmern während der Pausen

Seminarunterlagen als Download oder gedruckt

Teilnahmezertifikat / Abschlusszertifikat

Kosten & Teilnehmer

449,00 €

Anmelden

Social Media
Presse
Newsletter
Personalabteilung
Kollegen
Freunde / Bekannte
Website
Messen / Konferenzen
Flyer / Plakate
E-Mail Einladung
Sonstiges:

Übersicht

1
x Standard-Ticket
449,00 €
Zwischensumme
449,00 €
Steuern ( 19,00% )
85,31 €
Gesamtpreis
534,31 €

TOP Referenten

Online & vor Ort Veranstaltungen

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Umfangreiches Lernmaterial und Unterlagen zum Nacharbeiten



Technologie Centrum Westbayern GmbH

Adresse

Emil-Eigner-Straße 1
86720 Nördlingen

Telefon: (+49) 9081 8055-100
E-Mail: info@tcw-donau-ries.de

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:30 Uhr

Freitag
08:00 – 13:00 Uhr

Auf dieser Website wird aus Gründen des besseren Leseflusses nur ein Geschlecht angesprochen. Wir sind aber natürlich allen Geschlechtern gegenüber aufgeschlossen. Sie sind immer im Fokus und dürfen sich angesprochen fühlen, egal ob Sie weiblich, männlich oder divers sind.

An den Anfang scrollen