Der Betrieb von Maschinen ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, wobei technische Regeln die BetrSichV konkretisieren. Die Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

In diesem Seminar liegt der Schwerpunkt auf Abschnitt 1 „Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“ sowie Abschnitt 2 „Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ der Betriebssicherheitsverordnung.

Inhalte

  • Übersicht zum Betrieb von Maschinen und  Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • wiederkehrende Prüfungen – rechtliche Voraussetzungen
  • Unterstützung durch Check-/Prüflisten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtsgrundlage der BetrSichV
  • Haftung
  • Umbau von Maschinen und Anlagen, wesentliche Veränderung
  • Gesamtheit von Maschinen

Zielgruppen
Betreiber/Arbeitgeber, Betriebsleiter, Technische Abteilungsleiter, Sicherheitsfachkräfte, Einkäufer,  Umrüster

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