Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen für 2023
Betrachtung aus lohnsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht
Zum Thema:
Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung am 25.11.2020 veröffentlicht. Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen. Die immense Fülle der Neuregelungen hat in der Praxis zu vielen Problemen und Diskussionen geführt. Besonders die neuen Verrechnungs- und Besteuerungsregelungen rund um die Frühstücks- und Mahlzeitengewährung anlässlich von Dienstreisen und die geänderte Systematik der Auslandsabrechnung bereiten in der Umsetzung Schwierigkeiten. Aktuelle BFH-Urteile zur Thematik präzisieren, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial. Da beim vom Steuerrecht abweichender betrieblicher Regelung oft nicht konform abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten zu prüfen, ob diese steuerfrei oder doch (teilweise) steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Abrechnungsfehler führen für den ArbG i.d.R. zu Steuernachzahlungen / Nachverbeitragung in der Sozialversicherung!
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.
Seminarziele:
Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Lohnsteuerrichtlinien 2023, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2015 bis 2023). Die TeilnehmerInnen lernen anhand von praktischen Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um die bestehenden und neue Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.
Inhalte:
ReiKoReform – LStR 2023 – BFH-Urteile – Aktuelle BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen
- (65-seitiges!!!) BMF-Schreiben vom 25.11.2020
Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den „Nachbesserungen“ von 2015 bis heute.Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) inklusive zentraler Merkmale wie: - – „Erste Tätigkeitsstätte“ mit gesetzlichen Definitionen und finaler Rechtsprechung (BFH);
– Belegabrechnung anstelle Verpflegungspauschale?; – Aufzeichnungspflichten;
– Formvorschriften; etc. - Neue Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Reisekosten nach den LStR 2023
- Verpflegungsmehraufwand (Systematik im Inland und Ausland, 3-Monatsfrist, 4 Wochen Unterbrechung, etc.)
- Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
- Neue Inlands- und Auslandspauschalen 2020 + 2023
- Die Neuregelungen zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
- Fahrtkosten (Wann Entfernungspauschale / Kilometergeld?, kürzeste Straßenverbindung, Wann“Sammelpunkt“?)
- LKW-Fahrer-Pauschale seit 2020
- Übernachtungskosten pauschal oder belegt (Neue Formvorschriften und Rechtsprechung inkl. Frühstücksabzug)
- Die Umsatzsteuerproblematik bei Hotel- und Bewirtungsaufwandsrechnungen
- Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust etc.)
- Geschäftsfreundebewirtung (Neue BFH-Urteile)
- Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen ab 1.1.2023
- Trinkgelder
- Home-Office und Reisekosten
- Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (Neue BFH-Urteile)
- Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke sowie Jubiläen / Geburtstage etc.
- Neue Sachbezugswerte 2023
- Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit:
– Kürzung der VMA mit 20%/40%,
– doppelte Mahlzeiten,
– seltene Anwendung des Sachbezugswertes,
– 60 EUR-Grenze für übliche Mahlzeiten,
– Neue Vorgabe für das Ausland. - Incentive-Reisen, Geschenke, Bahncard, „miles & more“, „bahn.bonus“, etc.
- Telefon- und Internetnutzung (inkl. Überlassung von Notebooks, Tablets, iPads etc.)
- Doppelte Haushaltsführung inkl. Problematik „Hotel Mama“ + 1.000 EUR-Grenze (inkl. Neubeginn 3-Monatsfrist)
- Dienstwagen (Neue BMF-Schreiben + Urteile: Elektroauto, E-Bike, E-Scooter, etc.)
- Elektronische Bescheinigungspflicht bzgl. Reisekosten/doppelter Haushaltsführung (Buchstabe „M“ seit 2019)
- Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Aufteilung der Reisekosten)
- Umzugskosten (Neue Pauschalen: seit 1.4.2022)
- Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
- etc.
Preis: 349,00 € + MwSt.
Anmeldung per E-Mail unter: anmeldung@tcw-donau-ries.de