Kennen Sie die gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung einer sicheren Maschine?
Sind Ihnen diese Begriffe vertraut? CE-Kennzeichnung, CE-Nachweisdokumentation, Stammdaten, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung Handeln Sie auch entsprechend?

Vielen Konstrukteuren ist nicht bekannt, dass die gesetzlich zu erreichenden Schutzziele für Maschinen und die Methodik, wie diese Ziele während der Konstruktion zu erfüllen sind, im Wesentlichen in der Maschinenrichtlinie definiert sind.

Der Vortrag richtet sich an die „Entscheider“ und Konstrukteure in den Betrieben und möchte Sie über den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen und die Konsequenzen im Falle der Nichtbeachtung informieren. Schwerpunkt sind die rechtlichen Grundlagen für die Her-steller und Vermarkter von Maschinen im europäischen Markt.

Inhalte:

 Gesetze und Verordnungen
 Herstellerverantwortung
 Produktsicherheitsgesetz
 Richtlinien
 Normen
 Rechtliche Konsequenzen
 Praxisbericht

Ziel ist eine Abschätzung, ob Ihre aktuellen Maßnahmen für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ausreichen. Ergänzt wird der Vortrag durch einen Praxisbericht von Stanislaus Abb, Firma Kiel Sitze, Nördlingen.

Referent ist: Dipl.-Ing. (FH) Norbert Mösle mit mehr als 30-jähriger Erfahrung in der Entwick-lung von elektronischen Steuerungssystemen. Seit 2001 Berater im Maschinen- und Anla-genbau mit Schwerpunkt CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie, CE-Management, Ge-fährdungsanalyse nach Betriebssicherheitsverordnung.

Teilnahme kostenfrei!
Bitte kurze Anmeldung an: anmeldung@tcw-donau-ries.de oder telefonisch 09081 8055-100.

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